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Name / Bild Termine Kontakt / Info  Adresse Internet / Mail MS
Baas-Halle
ÜBUNGSABEND,
KEINE MILONGA !
ab sofort wieder:
1. + 3. Mittwoch
im Monat
Guntram Bastian
06151 - 717557
Pankratiusstr. 35
64295 Darmstadt

Mail an Guntram

Kulturcafé  
4. Fr. im Monat
21:30 - 02:00
06152 / 86384 Darmstädter Str. 31
64521 Groß-Gerau
Milonga im KC
Mail an Sascha
Milonga Orillera 
jeden 2.Freitag i. Mo.
21:30 - 02:00
Bernd
06126 / 956161
Restaurant Domblick
Maaraue 48
Mainz-Kostheim Anfahrt

Milonga Orillera
Mail an Bernd
Linie Neun 
jeden 1. SO i. Mo.
ab 14:30 - 19:00
Linie Neun
06155 828866
Griesheim bei DA
Wilh-Leuschner-Str. 58
Linie Neun
Romanfabrik 
sonntags
20:00 - 00:00
Garrit, 
Harry
Torsten
Romanfabrik
Hanauer Landstr.
Anfahrt
Romanfabrik
Schwanentempel  
open aires
mittwochs (~20:30)
bzw. nach Info über die Mailing-Liste
Torsten DA, Mathildenhöhe   Mail tango24
[ Mailing-Liste ]
Tango um Vier  
jd. 5. So. i. Mo.
16:00 - 20:00
findet zur Zeit
leider nicht statt
Klaus Ohl
0173 - 30 12 114
Andy Ungureanu
0173 - 95 89 939
Café Wartburg
Schwalbachstr. 51
Wiesbaden
0611-50450361
Café Wartburg
Heydenmühle  
jeden 2. So. im Monat
16:00 - 20:30
Annemarie Lucas Heydenmühle 
Außerhalb Lengfeld 3
64853 Otzberg
Yoga y Tango
Weststadt Bar  
meistens 4.So. i. Mon.
16:00 - 20:00
Sascha Weinberger Mainzer Strasse 106
64293 Darmstadt
Milonga i.d. WSB
Mail an Sascha
  [ Stand: 23/08/10 | Angaben o. Anspruch auf Vollständigkeit und o. Gewähr | Änderungen vorbehalten | © by tango24.de ]

 Milongas                         oo = kl. Fläche   ooooo = gr. Fläche
Tag Location Beginn Ort, Strasse Termine & Hinweise Fläche MS
Dienstag . . . . .
Mittwoch Baas-Halle 20:00 DA, Pankratiusstraße 35 1. + 3. Mittwoch im Monat
EUR 1,50
ACHTUNG: ÜBUNGSABEND,
KEINE MILONGA !
oooo
PVC
Schwanentempel
OPEN AIRES
~20:30 DA, Mathildenhöhe

14-täglich, bzw. nach Mail-Info
kleine Spende willkommen
Group-Mgl. erhalten Info

oo
Stein
Freitag Encantado del Tango
Andreas Müller
21:00 Pfungstadt, 
Mühlstraße 18
wö.
EUR 2,50
oooo
Laminat
Milonga im Kulturcafé
Sascha Weinberger
21:30 Groß-Gerau
Darmstädter Str. 31
4. Freitag im Monat ooo
Parkett
Milonga Orillera 21:30 Mainz-Kostheim
Maaraue 48
2. Freitag im Monat oooo
Parkett
Samstag . . . . .
Sonntag Linie Neun 14:40 Griesheim bei Darmstadt
Wilhelm-Leuschner-Str. 58
1. Sonntag im Monat ooo
Kunststoff
Weststadt Bar 16:00 Mainzer Strasse 106
64293 Darmstadt
meistens 4.Sonntag im Monat oooo
Parkett
Heydenmühle 16:00 Außerhalb Lengfeld 3 64853 Otzberg 2. Sonntag im Monat, EUR 5,- ooo
Parkett     
Café Wartburg 16:00 Schwalbachstr. 51
Wiesbaden
jd. 5. So. i. Mo.
11.04. / 30.05.
29.08. / 31.10.
ooo
Parkett 
  [ Stand: 16/08/10 | Angaben ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Gewähr | © by tango24.de ]



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Aktuelles, Nachrichten, Diverses
                 Stand: 07/2008

       GEMA Vergütungssätze* Tabelle (Auszug)
       Tarifauszug für Veranstaltungen mit Unterhaltungs- und Tanzmusik
       Vergütung je Veranstaltung mit Live-Musik* 

       Aktuelle Tarife auch als pdf-Dokument unter: http://www.gema.de/de/musiknutzer/abspielen-auffuehren/  
       Tarifauszug für Veranstaltungen mit Unterhaltungs- u. Tanzmusik (vergleichbar einer Milonga):
Tarife hier.
       Onlineformulare als PDF zum Download gibt's gleich hier:
Formular für "Musik bei Tanzveranstaltungen"

 

Größe des Veranstaltungsraumes in m² von Wand zu Wand gemessen

Gruppe
A
Gruppe
B
Gruppe
C
Gruppe
D
Gruppe
E
Gruppe
F
Gruppe
G
Klasse Eintrittsgeld, Tanzgeld oder sonstiges Entgeld
Ohne oder
bis zu 
1 EUR
bis zu 
1,50 EUR
bis zu 
2,50 EUR
bis zu 
4 EUR
bis zu 
6 EUR
bis zu 
10 EUR
bis zu 
20 EUR
1 bis zu 100 m² 21,00 29,20 45,60 61,40 77,20 83,10 98,30
2 bis zu 133 m² 24,00 45,60 68,10 91,40 113,20 124,40 149,00
3 bis zu 200 m² 33,60 62,10 95,20 122,20 150,60 167,80 197,70
4 bis zu 266 m² 48,70 79,40 120,60 154,30 185,10 214,20 246,50
 

* Bei Veranstaltungen mit Musik von Original-CDs u. Ä. erhöhen sich die Vergütungen um 20 Prozent im Auftrag der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL), Hamburg. Bei Live-Musikveranstaltungen, bei denen zusätzlich, z. B. in den Pausen, Musik von Original-CDs u. Ä. wiedergegeben wird, erhöhen sich die Vergütungssätze um 10 Prozent im Auftrag der GVL.
* Bei Überschreitung bestimmter Zeiten können Zuschläge zu den genannten Tarifen anfallen.
* Für Veranstaltungen vor geladenen Gästen (wie z.B. Firmenjubiläen, Empfänge, Werbeveranstaltungen, Produktpräsentationen etc.), bei denen der Veranstalter kein Eintrittsgeld oder sonstiges Entgelt erhebt, werden die Aufwendungen für musikalische Darbietungen (wie z.B. Künstlerhonorare, Aufwendungen für die Bühne und die Technik, Moderatoren, DJs etc.) durch die Anzahl der geladenen Gäste dividiert. Dieses Ergebnis bildet ein fiktives Entgelt, welches zur Findung des Tarifbetrages herangezogen wird.

  AUSLÄNDERSTEUER FÜR IM INLAND AUFTRETENDE KÜNSTLER / KünstlerSozVG

EXCEL Datenblatt zur Berechnung der Ausländersteuer für auftretende Künstler
PDF-Dokument mit kurzer Erläuterung der Ausländersteuer-Berechnung für auftretende Künstler
http://www.rechtsanwalt-poser.de/  RA-Kanzlei, die sich mit Medien- und Musikrecht(en) befaßt
PDF-Dokument mit "Basics zur Ausländersteuer" (RA Andri Jürgensen, Kiel)
Kommentar von RA Poser zur Verfassungswidrigkeit der Ausländersteuer 
PDF-Dokument mit ausführlicher Erläuterung der Ausländersteuer und Beispielen v. RA Jürgensen
Texte des. dt. Kulturrates zum Thema "Steuerliche Behandlung von Kunst und Kultur"
Steuern von ausländischen Künstler(inne)n

Einheitliche Auslegung der neuen gesetzlichen Bestimmungen zur Abmilderung des Steuerabzugs bei ausländischen Künstler(inne)n:

Ab 1.1.2002 gilt bei Auftritten ausländischer Künstler eine Freigrenze von 250 € und eine anschließende abgestufte Besteuerung von 10 Prozent bis 500 € und 15 Prozent bis 1000 €. Werden diese Beträge überschritten, gilt die Normalbesteuerung, die ab 2003 
von 25 Prozent auf 20 Prozent abgesenkt wird.

Die Finanzverwaltung geht nunmehr davon aus, dass die Milderungsregelung grundsätzlich pro Künstler gilt, also bei kleineren Ensembles, z.B. einer Band, von jedem Mitglied in Anspruch genommen werden kann. Außerdem kann der Künstler diese pro Auftrittstag einmal geltend machen (also nicht zweimal für zwei Auftritte innerhalb einer Veranstaltung). Soweit er an einem Tag Auftritte mit verschiedenen Veranstaltern durchführt, ist auch eine entsprechende mehrfache Anwendung der Milderungsregelung möglich.
Beispiel: Ihr engagiert Carlos Gardel für 3 Tage für jeweils 800 €. Dann sind das drei Darbietungen, wo jeweils die Freibetragsgrenze zählt. Wenn ihr jedoch Carlos Gardel für einen Tag für morgens, mittags und abends engagiert, auch für jeweils 800 €, dann wird die Summe von 2.400 € genommen und dann fällt sie nicht mehr drunter.

Die Umsatzsteuer wird nun anders als früher vom Veranstalter geschuldet.

Änderung in Sachen sog. "Ausländersteuer":

Neues Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Die bisherige Bruttobesteuerung wurde bemängelt. Konkret heißt das, das diejenigen, der derzeit noch Widersprüche und Klageverfahren haben, sich darauf berufen können. Auch ist zu prüfen, ob nicht Einrichtungen Rückforderungen für die letzten Jahre an die Finanzämter machen. Die LAG NW kann einen entsprechenden Steuerberater vermitteln.
www.curia.eu.int/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de Das Az.: lautet: C-234/01. URTEIL DES GERICHTSHOFES (Fünfte Kammer) 12. Juni 2003(1) Einkommensteuer - Gebietsfremde - Artikel 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 49 EG) und Artikel 60 EG-Vertrag (jetzt Artikel 50 EG) - Grundfreibetrag - Abzug der Betriebsausgaben. In der Rechtssache C-234/01-- Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer) auf die ihm vom Finanzgericht Berlin mit Beschluss vom 28. Mai 2001 vorgelegte Frage für Recht erkannt: 
1. Die Artikel 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 49 EG) und 60 EG-Vertrag (jetzt Artikel 50 EG) stehen einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegen, nach der in der Regel bei Gebietsfremden die Bruttoeinkünfte, ohne Abzug der Betriebsausgaben, besteuert werden, während bei Gebietsansässigen die Nettoeinkünfte, nach Abzug der Betriebsausgaben, besteuert werden. 
2. Dagegen stehen diese Artikel des EG-Vertrags einer solchen nationalen Regelung nicht entgegen, soweit nach ihr in der Regel die Einkünfte Gebietsfremder einer definitiven Besteuerung zu einem einheitlichen Steuersatz von 25 % durch Steuerabzug unterliegen, während die Einkünfte Gebietsansässiger nach einem progressiven Steuertarif mit einem Grundfreibetrag besteuert werden, sofern der Steuersatz von 25 % nicht höher ist als der Steuersatz, der sich für den Betroffenen tatsächlich aus der Anwendung des progressiven Steuertarifs auf die Nettoeinkünfte zuzüglich eines Betrages in Höhe des Grundfreibetrags ergeben würde. Verkündet in öffentlicher Sitzung in Luxemburg am 12. Juni 2003"
 
KSK Künstlersozialkasse, Versicherung für Künstler und Publizisten
Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Seite des BMAS
FAQ zur Künstlersozialversicherung
Downloads von Informationsschriften für Verwerter und Versicherte
Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Texte von Juris GmbH
Texte des dt. Kulturrates zum Thema "Soziale Sicherung von Künstlern"
Praxisseminar Künstlersozialabgabe RA Andri Jürgensen, Seminare im Bundesgebiet
2 Bücher v. RA Andri Jürgensen ( KSV Praxishandbuch EUR 45 / KSV Ratgeber EUR 10 )
KÜNSTERLERSOZIALVERSICHERUNGSGESETZ (KSVG) Aktuelle Änderungen

Hamburg (dav) - Das Sozialgericht Reutlingen hat in einem Urteil vom 18. Februar 2003 (AZ: S 5 KR 1755/02) entschieden, dass es sich bei der Darstellung und Lehre des Tango Argentino um Kunst gemäß des Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) handelt. Insbesondere finden auf den Tango Argentino in ungleich höherem Maße die Merkmale des Kunstbegriffs Anwendung als beispielsweise bei der Darbietung eines rheinischen Büttenredners, die auch als Kunst gilt.

Nach Informationen der Deutschen Anwaltsauskunft bietet die Einbeziehung dieses Tanzes unter das KSVG selbständigen Künstlern und Tanzlehrern sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Als Arbeitnehmer zahlen sie dann nur eine Hälfte der Versicherungsbeiträge; die andere Beitragshälfte trägt die Künstlersozialkasse. Die Hilfe der erforderlichen Mittel werden aus einem Zuschuss des Bundes und aus einer Abgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (Bundessozialabgaben). 

Wenn also Tango Kunst ist, kommen die professionellen Tänzer und die Tanzlehrer in den Genuss dieser Vorteile! 


Ansprüche durchsetzen? Dabei hilft der kundige Anwalt. Den nicht nur im Sozialrecht kundigen Anwalt benennt die Deutsche Anwaltsauskunft unter der Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (0,12 €/Min.) oder man sucht selbst im Internet unter
  www.anwaltssauskunft.de

Quelle:
http://lokal-anzeiger-hamburg.de/show.php?id=00002209

DEZEMBER 2006
Dass das alles mittlerweile aufgrund höchstrichterlich groben Unvermögens in der Fähigkeit zur
objektiv-kundigen Beurteilung
(weil Unbeschlagenheit) von Tanz und Kunst hinfällig ist, zeigt
dieser aktuelle Beitrag in tango-de.

 

 

 

 

 

 

 



 

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